Kostenübernahme

 

Psychotherapie für gesetzlich Versicherte
Da die Verhaltenstherapie als Richtlinienverfahren zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherer gehört, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bei bestehender Behandlungsindikation übernommen.

 

Psychotherapie für Privatversicherte
In der Regel werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie von den Privaten Krankenkassen problemlos übernommen. Da die Vertragsbestimmungen sehr individuell sind halten Sie zur Klärung der Kostenübernahme bitte in jedem Falle vor Beginn der Therapie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.

 

Psychotherapie für Beihilfeberechtigte
Von den Beihilfestellen werden die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung auf Antrag grundsätzlich übernommen. Die notwendigen Formulare erhalten Sie bei Ihrer für Sie zuständigen Beihilfestelle.

 

Selbstzahler
Sollten Sie die Kosten einer ambulanten Psychotherapie selbst tragen wollen, erstellen wir Ihnen gerne einen individuellen Kostenplan. Das Honorar richtet sich wie üblich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Die Kosten für Supervision, Beratung und Paartherapie werden nicht von den Krankenkassen übernommen. Gerne besprechen wir mit Ihnen unserer Honorar für diese Angebote.